Kleingärtner*in beim KGV Süd in Osnabrück werden

Drum prüfe, wer sich ewig bindet – oder: Wie bekomme ich einen Kleingarten?

Einen Kleingarten pachten – das ist einfacher, als mancher denkt. Doch die Entscheidung für einen Kleingarten will sorgfältig durchdacht sein, prägt sie doch entscheidend das künftige Leben der ganzen Familie. Zur Entscheidungshilfe hier ein paar Fragen, die sich angehende Kleingärtner(-innen) zunächst unbedingt stellen sollten:

  • Habe ich Lust, im Garten zu arbeiten?
  • Habe ich Freude an der Natur, will ich eigene Erträge aus dem Garten?
  • Reicht meine Freizeit für die Anforderungen, die der Garten stellt?
  • Werden mein Partner, meine Partnerin, meine Kinder gerne mitmachen?
  • Kann ich mich in einen Verein integrieren?
  • Bin ich bereit, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen?

Alle Fragen mit „ja“ beantwortet? Wunderbar! Dann könnte ein Kleingarten gut zu Ihnen passen.

Übrigens gibt es erhebliche Unterschiede zwischen einem Hausgarten hinter dem Eigenheim und einem Kleingarten. Hier wie da können Sie Ihre eigenen Gestaltungsvorstellungen verwirklichen; während jedoch im Hausgarten nur Ihr eigener Geschmack Grenzen setzt, gibt es in Kleingärtnervereinen eine Gartenordnung, die den gärtnerischen Freiraum dort begrenzt, wo Natur- und Umweltschutz oder die Gestaltung der Gesamtanlage es erfordern.

Ein Kleingarten kommt also in erster Linie für all jene in Frage, die nicht einen eigenen Hausgarten bewirtschaften können. Für viele Mieter von Geschosswohnungen ist der Kleingarten der ideale Ausgleich zur Wohnsituation. Er bietet weitaus mehr als ein großer Balkon. Im Kleingarten findet man Entspannung vom Stress im Arbeitsleben; er ist geeignet, der Freizeit einen Sinn zu geben. Bei der Erziehung der Kinder wirkt der Kleingarten meist ein Leben lang nach.

Wenn Sie zum Schluss gekommen sind, dass ein Kleingarten für Sie das Richtige ist und in Ihr Leben passt, dann sagen wir Ihnen hier, wie Sie vorgehen sollten, um den für Sie richtigen Kleingarten zu bekommen:

  1. Wenden Sie sich an den Kleingärtnerverein in Ihrer Nähe. Es ist sinnvoll, den Ihrer Wohnung am nächsten gelegenen Verein zu wählen, denn so können Sie Ihren Garten ohne PKW oder öffentliche Verkehrsmittel erreichen. Das spart Geld und schont die Umwelt.
  2. Der Vorstand des Kleingärtnervereins wird Sie als Mitglied aufnehmen und in die Liste der Gartenbewerber einstellen. Ist gerade ein Garten verfügbar, wird er Ihnen zur Übernahme angeboten. Die Bewerberliste muss nicht in zeitlicher Reihenfolge angewendet werden; soziale Aspekte können zur vorrangigen Berücksichtigung eines Bewerbers führen (z. B. Anzahl kleiner Kinder).
  3. Sagt Ihnen ein verfügbarer Kleingarten zu, wird der Vorstand des Kleingärtnervereins einen Pachtvertrag mit Ihnen abschließen. Kleingärten können nur an Vereinsmitglieder verpachtet werden. Sie müssen also Mitglied sein, um Ihr Traumgärtchen pachten zu können.
  4. Die Pflanzen, die Laube und das, was Sie zur Gartenarbeit benötigen, übernehmen Sie in der Regel vom Vorpächter – gegen eine angemessene Entschädigung. Um allen sozialen Schichten die Übernahme eines Kleingartens zu ermöglichen, hat der Landesverband Richtlinien erlassen, die sicherstellen, dass niemand übervorteilt werden kann. Die Wertermittlung übernehmen eigens geschulte Fachkräfte.
  5. Neben der einmaligen Zahlung für die übernommenen Gegenstände und Einrichtungen fallen natürlich auch laufende Zahlungen an:
    a) der Vereinsbeitrag,
    b) der jährliche Pachtzins,
    c) Versicherungsschutz für die Laube,
    d) Wassergeld,
    e) etc.
    Die Höhe dieser Beträge sind in jedem Verein verschieden. Die jährlichen Gesamtkosten können je nach Größe des Grundstücks zwischen 250 und 300 Euro betragen. Der Bezug einer Verbandszeitschrift ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.
  6. Die Kleingärtnergemeinschaft pflegt und unterhält die Gemeinschaftseinrichtungen und -anlagen. Kurz gesagt: Jeder muss mal ran, damit beispielsweise die Wege nicht zuwuchern – und alle profitieren von der gemeinsamen Arbeit. Der Verein legt fest, wie viele Stunden die Mitglieder leisten müssen. Dabei werden allerdings die persönlichen Fähigkeiten und Neigungen berücksichtigt. Wird die Gemeinschaftsarbeit nicht erbracht, kann ein Ersatzbetrag in Geld verlangt werden. Vorstandsarbeit ist auch Gemeinschaftsarbeit.
  7. Ein Garten verlangt Ihnen viel Zeit ab. Sie sollten möglichst ein paar Mal in der Woche nach Ihrem Kleingarten sehen. Schnell kann einem der Garten unversehens im wahrsten Sinn des Wortes „über den Kopf wachsen“. Ein Tipp: Immer ein bisschen Arbeit ist besser als ein Kraftakt. So wächst auch die Liebe zum Garten und bleibt auf Dauer erhalten.
  8. Auch wenn Sie keinerlei gärtnerische Vorbildung besitzen, ist dies kein Hindernis. Jeder Verein hat einen oder mehrere ausgebildete Fachberater, die Ihnen gerne zur Seite stehen. Durch Vorträge und praktische Anleitungen vor Ort können Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten jederzeit erweitern. Und im Übrigen haben Sie immer hilfsbereite Gartennachbarn, die Ihnen im Notfall auch mal zeigen, wie man die Harke hält.

Haben Sie auch jetzt noch Interesse an der Übernahme eines eigenen Gartens?  Dann bewerben Sie sich! Wir freuen uns auf Sie als unseren neuen Gartenfreund!

So bekommen Sie einen Kleingarten

Unserer Anlagen sind  im Bebauungsplan als Dauerkleingartenanlagen ausgewiesen und festgeschrieben. Möchten Sie einen Kleingarten pachten, wenden Sie sich an den Vereinsvorstand. Sie finden uns an den festgesetzten Sprechtagen in unserem Vereinshaus am Bröckerweg 55 (Seiteneingang „BÜRO“).

Wird ein Garten gekündigt, wird der Wert der Bebauung und Bepflanzung durch einen Gutachter ermittelt. Der Preis der Wertermittlung wird je zur Hälfte vom abgebenden und neuen Pächter bezahlt.

Die laufenden, jährlichen Abgaben richten sich nach der Größe des Gartens: Pacht: 0,26€ /qm +Vereinsbeitrag: 75 €. Hinzu kommen die Kosten für die Wasserversorgung und eine Versicherung gegen Feuer/Einbruch/Diebstahl/Hagel/Sturm (FED-Versicherung).

 

 

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